Neue Radführung in der Lindenstraße (L 271) in Wadgassen
Neue Radführung in der Wadgasser Lindenstraße (L 271) – aber leider kein Fortschritt. Warum die Änderungen problematisch sind und was aus Sicht des ADFC besser ginge, erfahrt ihr im Artikel.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung, des Umbaus der Entwässerungsanlagen und des Baus einer Querungshilfe hat die Straßenverkehrsbehörde auch die Radverkehrsführung an der Bistbrücke verändert. Herausgekommen ist eine Führung, die eher Fragen aufwirft als Sicherheit bringt – und die Radfahrerinnen und Radfahrern das Leben schwerer macht statt leichter.
Bisttal-Radweg von Werbeln zur Saar
Mit der neu eingerichteten Querungshilfe auf Höhe der Einmündung „Schweizer Straße“ in die L 271 sollte die Querung für Radfahrende erleichtert werden – insbesondere für jene, die den Bisttal-Radweg von Werbeln kommend in Richtung Saar nutzen.
Bisher führte die Strecke aus der Straße „Im Wiesengrund“ nach rechts auf die Lindenstraße, um dann nach Überqueren der Bistbrücke nach links in die „Schweizer Straße“ abzubiegen (grüne Linie). Mit der neuen Verkehrsführung (dunkelblaue Linie) wird der Radverkehr bereits in der Straße „Im Wiesengrund“ über einen abgefrästen Bordstein auf den Gehweg geleitet. Auf der Bistbrücke teilen sich Radfahrende und zu Fuß Gehende nun einen 2,2 Meter breiten Gehweg. Über eine neu geschaffene Querungshilfe – eine Verkehrsinsel mit 2,5 Metern Länge – erfolgt anschließend die Überquerung der Landesstraße in zwei Etappen.
Bisttal-Radweg von der Saar nach Werbeln
Auch in der Gegenrichtung, also von der Saar kommend in Richtung Werbeln, wurde die Verkehrsführung geändert. Leider zum Nachteil des Radverkehrs.
Statt wie bisher auf der Fahrbahn der Lindenstraße zu fahren und über einfache Abbiegevorgänge in die Straße „Im Wiesengrund“ zu gelangen (grüne Linie), müssen Radfahrende nun auch auf dieser Seite den Gehweg benutzen, welcher ebenfalls nur 2,2 Meter breit ist (orangene Linie). Um in die Straße „Im Wiesengrund“ einzubiegen, müssen beide Fahrstreifen der Landesstraße in einem Zug überquert werden. Das bedeutet: Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs und gleichzeitiges Abschätzen der Lücke im Gegenverkehr. Keine einfache Aufgabe, insbesondere durch die Nähe zum Kreisverkehr und das hohe Geschwindigkeitsniveau im Kreisverkehr (da die durchgezogenen Linien im Kreisverkehr von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht beachtet werden, werden im Kreisverkehr ungewöhnlich hohe Geschwindigkeiten erreicht).
Lindenstraße Fahrtrichtung Osten nach Schaffhausen/Hostenbach
In östlicher Fahrtrichtung, ab der Einmündung „Im Wiesengrund“, verläuft die neue Radverkehrsführung (lila Linie) zunächst über den Gehweg. Auf einer Strecke von rund 50 Metern müssen sich Radfahrende den nur 2,2 Meter breiten Gehweg über die Bistbrücke mit zu Fuß Gehenden teilen. Zuvor verlief die Radführung an dieser Stelle direkt über die Fahrbahn.
Hinter der Brücke beginnt ein benutzungspflichtiger, vom Gehweg abgetrennter Radweg. Dieser ist 1,3 Meter breit und asphaltiert – allerdings in einem deutlich schlechteren Zustand als die danebenliegende Fahrbahn vor deren aktueller Sanierung.
Nach etwa 60 Metern führt der Radweg bei der Einmündung „Auf dem Spurk“ über einen rot markierten Schutzstreifen zurück auf die Fahrbahn. Im Anschluss wird der baulich identische Weg per Verkehrszeichen 239 als Gehweg ausgewiesen – das Radfahren ist hier also untersagt, ausgenommen Kinder unter 10 Jahren und ihre mindestens 16 Jahre alte Begleitperson. Alle anderen müssen ab diesem Punkt die Fahrbahn nutzen.
Der Grund für diese Regelung zeigt sich kurz darauf: Folgt man der L 271 um die nächste Kurve, wird deutlich, dass der ehemalige Radweg inzwischen als Parkstreifen ausgewiesen ist. Ursprünglich war dieser nur während der Öffnungszeiten der angrenzenden Apotheke und für maximal eine Stunde nutzbar. Inzwischen gelten keinerlei Einschränkungen mehr – geparkt werden darf dort jederzeit.
Lindenstraße Fahrtrichtung Westen nach Wadgassen/Bous
Wer mit dem Rad von Schaffhausen oder Hostenbach ins Wadgasser Ortszentrum fahren möchte, muss zunächst auf der Fahrbahn unterwegs sein. Bei der Einmündung Oberfeldstraße beginnt dann, wie bisher, ein nutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg. Neu ist, dass Radfahrende nun über eine rote Markierung auf diesen Weg aufgeleitet werden. Ebenfalls neu sind die Furtmarkierungen an zwei weiteren Einmündungen.
Diese Maßnahme ist sehr zu begrüßen, da Furtmarkierungen Radverkehrsanlagen sichtbarer und dadurch sicherer machen. Seit spätestens 1998 müssen sie an Vorfahrtstraßen auch bei älteren Radverkehrsanlagen zwingend markiert werden. Gleichzeitig wirft dies die Frage auf, warum diese Radwegefurten dort bisher fehlten und warum sie bis heute an anderen Radverkehrsanlagen an Vorfahrtstraßen im Landkreis teilweise noch fehlen.
Die Vorschläge des ADFC
Die neu eingerichteten Radverkehrsanlagen schaffen neue Gefahrenstellen, bremsen den Radverkehr aus und weisen massive Komfortmängel auf. Unseren Beobachtungen nach fahren nur Wenige wie vorgeschrieben. Besser wäre in unseren Augen folgende Verkehrsführung:
- Beidseitige duale Radverkehrsführung, d.h. die Geh- und Radwege bleiben bestehen, die Nutzungspflicht entfällt. Radfahrende können selbst entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder den Radweg nutzen.
- Optionalen Radweg bis zur Einmündung Schulstraße verlängern. Selbst wenn die Parkplätze auf dem ehemaligen Radweg erhalten bleiben sollen, ist im Seitenraum ausreichend Platz für eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr.
- Anordnung von Tempo 30.














